[MSN] Germany. Geldstrafe für missglückten Kunst diebstahl an Bibliothek.

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Wed May 9 06:48:52 CEST 2007


09.05.2007Beitragsfunktionen:
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AUS DEM GERICHTSSAAL Im Suff dem Uhu zu Leibe
Geldstrafe für missglückten Kunst diebstahl an Bibliothek

Es geht um einen Uhu, eine Eule aus Schmiedeeisen, vielleicht 50 bis 80
Kilogramm schwer. Der Vogel hängt unter den Arkaden zwischen der Bibliothek
und der ehemaligen Humboldt-Buchhandlung.

Was sich am 13. November 2006 abends gegen 19.45 Uhr mit dem Uhu abgespielt
haben soll, klang gestern wohl nicht nur in den Ohren der Richter des
Amtsgerichts bizarr. Alfried W., nach eigenem Bekunden "wohl Alkoholiker,
seit ich auf der Welt bin", soll gemeinsam mit Andreas P. versucht haben,
das stählerne Ungetüm abzuschrauben und zu stehlen. Gegen P., der im
Krankenhaus liegt, wird in einem abgetrennten Prozess verhandelt, so dass
sich gestern nur W. wegen des versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls auf
der Anklagebank wiederfand. Die drei als Zeugen vernommenen Polizisten
erzählten im Wesentlichen die gleiche Geschichte. Ein Passant habe zunächst
auf der Langen Brücke die Bundespolizei verständigt, dass sich zwei Männer
auf einer Leiter an dem Kunstwerk zu schaffen machten. Als die Beamten vor
Ort eintrafen, hätten P. und W. auf der Betonkante einer Blumenrabatte
gesessen. Beide seien "stark alkoholisiert" gewesen. In der Rabatte habe
eine lange Holzleiter gelegen, der Uhu sei bereits halb abgeschraubt
gewesen. Zudem hätte P. auf einem mit allerlei Werkzeugen gefüllten Beutel
gesessen, wohl, um ihn zu verstecken. Die Beschreibung des Passanten hätte
auf die beiden Angeklagten gepasst.

W. nützten auch seine Gedächtnislücken nichts. Er beteuerte, beide hätten
dort nur gesessen in ihrem "Suff". Wie solle er denn als 90-prozentiger
Invalide auf eine Leiter steigen und eine "Eule von zwei Zentner"
abschrauben, fragte W. den Richter. Dem reichten die Indizien. Der
55-jährige Berliner, der schon 21-mal verurteilt wurde und mehrfach
Geldstrafen zahlte, muss abermals in die Tasche greifen: Das Gericht
verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 750 Euro, aufgeteilt auf 50
Tagessätze. Es gebe "keinen Hinweis", dass jemand anderes auf der Leiter
gestanden habe. Pee

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