[MSN] Germany: Kunsthalle stimmt dem Verkauf eines Beutekunstwerks zu

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Mon Apr 7 19:16:50 CEST 2008


 
Sueddeutsche Zeitung - 5 April 2008 

 
Kunsthalle stimmt dem Verkauf eines Beutekunstwerks zu 

Es gab einst einen Konsens in Deutschland, und dieser Konsens hieß:
Beutekunst ist nicht handelbar. Tausende von Werken, die GIs und Rotarmisten
nach Kriegsende in ihre jeweilige Heimat verschleppt haben, gelten
voelkerrechtlich als gestohlen. Deshalb waren Museen und ihre Traeger –
Bund, Laender und Kommunen – bislang auch nicht bereit, gestohlene Werke
zurueckzukaufen. Im Gegenteil: Als vor einigen Jahren eine ehemalige
Staatsanwaeltin aus Baku versuchte, Duerers Federzeichnung „Das Frauenbad”
in New York zu verkaufen, wurde das Blatt beschlagnahmt; die Anbieterin
wanderte wegen versuchter Hehlerei ins Gefaengnis. Das Duerer-Blatt befindet
sich heute wieder in der Bremer Kunsthalle, der es bei Kriegsende gestohlen
worden war.

Ausgerechnet die Bremer Kunsthalle, die zu den am staerksten gepluenderten
deutschen Museen zaehlt, bricht nun den Konsens. Vor Jahren tauchte in
Belgien eine Zeichnung von Hans Hoffmann wieder auf, die einst dem Bremer
Kunstverein gehoerte. Auch dieses Blatt ist Beutekunst und befand sich in
Russland, bis es ein belgischer Geschaeftsmann angeblich von einem Russen
als Sicherheit erhielt, die nie ausgeloest wurde. Der Belgier gilt nun als
„gutglaeubiger Erwerber” – die Herkunft des auf 600 000 Euro geschaetzten
Werkes hatte ihn nicht interessiert. Hoffmann hatte das aquarellierte Blatt
1582 nach einer Duerer-Vorlage kopiert. Nach jahrelangen Versuchen, die
Zeichnung fuer sich zu reklamieren, hat sich die Kunsthalle, die nach wie
vor ein privates Museum ist, nun auf einen fragwuerdigen Kompromiss
eingelassen: Das Blatt wird Mitte Mai im Koelner Auktionshaus Lempertz
versteigert; den Erloes teilen sich der Belgier und die Bremer Kunsthalle.
Nach 14 Jahren ergebnislosen Verhandelns habe man der Einigung nun
zugestimmt, sagt Museumsdirektor Wulf Herzogenrath: „Wir wollten das totale
Patt beenden. Es nuetzt weder der Kunst, noch dem Besitzer, noch dem
Eigentuemer – wenn wir es denn juristisch wirklich waeren.” Seine Position
geht aber noch weiter: „Wir sollten nicht ewig auf dem gleichen Standpunkt
beharren, wenn ueber viele Jahre kein Ergebnis moeglich ist. Dass wir
‚eigentlich‘ recht haben, koennen wir noch weitere Jahre behaupten – aber
nichts bewegt sich.”

Der Anwalt Willi Korte, der die Kunsthalle in frueheren
Rueckgabeverhandlungen vertrat, widerspricht dem energisch: „Bislang haben
Museen den Besitzern von Beutekunst signalisiert, dass sie gestohlene Werke
nirgendwo im Kunsthandel jemals wieder verkaufen koennen. Das fuehrte zu
Rueckgaben, bei denen die Einlieferer eine Aufwandsentschaedigung erhalten
haben. Jetzt lautet das Signal: Verkauft ruhig, die Museen unterstuetzen
euch sogar dabei. Und dieses Signal geht ausgerechnet von der Bremer
Kunsthalle aus, aus deren Bestaenden dauernd Raubkunstblaetter am Markt
auftauchen.”

Dass es auch anders geht, zeigte sich kuerzlich in Dresden. Ein Gericht
sprach den Staatlichen Kunstsammlungen ein Gemaelde von Jan Brueghel d.AE.
zurueck, das ebenfalls als Kriegsverlust gesucht wurde. Sein Besitzer wollte
es in einer Garage in Antwerpen verkaufen und wurde dabei verhaftet. Ein
sowjetischer Soldat hatte das Gemaelde wohl 1945 gestohlen. Die Dresdner
hatten auf entschaedigungslose Herausgabe geklagt und damit signalisiert,
dass fuer sie der Handel mit Raubkunst nach wie vor undenkbar ist. 

STEFAN KOLDEHOFF 




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