[MSN] Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt: Kirchner-Rückgabe war rechtens

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Thu Mar 13 14:14:20 CET 2008


Süddeutsche Zeitung - 13 March 2008


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Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt: Kirchner-Rückgabe war rechtens 

Vielleicht ist jetzt endlich Schluss. Vielleicht werden jetzt nicht mehr öffentliche Mittel dafür ausgegeben, eine Entscheidung überprüfen zu lassen, der nun schon zum dritten Mal die Richtigkeit bescheinigt wurde. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ein parlamentarischer Sonderausschuss untersuchte, und nun bestätigte erneut die Staatsanwaltschaft, was jedem halbwegs Kundigen klar ist: Bei der Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" aus dem Brücke-Museum an die Erben des jüdischen Sammlers Alfred Hess hat sich der Senat gemäß geltender Vorschriften verhalten. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein bereits beendetes und dann auf öffentlichen Druck wiederaufgenommenes Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Kultursenator Thomas Flierl und seine Staatssekretärin Barbara Kisseler endgültig eingestellt - und sie betonte, dass keinerlei strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festzustellen seien.
Mehr noch: Im 48 Seiten starken Begründungsschreiben an den Rechtsanwalt Ludwig von Pufendorf - selbst ehemaliger Kulturstaatssekretär und jetzt als Vorsitzender des Freundeskreises des Brücke-Museums einer der schärfsten Kritiker der Restitution sowie Anzeigeerstatter - formuliert Oberstaatsanwalt Karlheinz Dalheimer, es sei ein Fehler zu glauben, "dass ein Handeln von Menschen ausschließlich auf der Grundlage von rechtlichen Vorschriften möglich ist, und deren Fehlen zu einer absoluten Handlungsunfähigkeit (oder aber direkt in die Strafbarkeit) führt". Tatsächlich gebe es für die Restitution von in der NS-Zeit enteigneten Kunstwerken keine rechtliche Grundlage, weil die entsprechenden Anspruchsfristen abgelaufen seien. Die Bundesregierung habe sich aber - Länder und Gemeinden bestätigten diese Entscheidung - 1998 im Rahmen der Washingtoner Konferenz ausdrücklich dazu bekannt, "auch ohne eine Rechtsgrundlage bzw. ausdrücklich nach Ablauf von Fristen unter best
immten Umständen aufgrund politischen Handelns zurückzugeben".
Genau dies sei im Fall der "Straßenszene" geschehen, so Dalheimer in seinem bemerkenswerten Schreiben: "Das Recht ist . . . in einer Weise und in einem Umfang missbraucht worden, dass die hierzu nach 1945 geschaffenen Regelungen . . . mit entsprechenden Fristenregelungen erkennbar nicht ausreichten, um tatsächlich verbleibenden Einzelfällen gerecht werden zu können."
Hätte der damalige Senat gegen eine Rückgabe entschieden, hätte das nicht allein gegen die von 44 Staaten unterzeichnete "Washingtoner Erklärung" verstoßen. Der ehemalige Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Klaus Dieter Lehmann, hatte schon vor neun Jahren festgestellt, dass "unrechtmäßig erworbene Kunstschätze der Entwicklung der kulturellen Beziehungen zwischen den Völkern" schadeten. Bei Nichtbeachtung der Restitutionsabkommen, so nun Dalheimer, " würde der kulturhistorische Gehalt des Werkes für die Allgemeinheit durch ein Festhalten an dem unrechtmäßigen - aber gesetzlich durch Fristablauf abgesicherten - Zustand den ethisch-moralischen Wert des Kulturgutes mindern". Von einem deutschen Staatsanwalt waren solch deutliche Worte zum Thema bislang nur selten zu hören. STEFAN KOLDEHOFF




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